Die Herrschaftsschreiberei

Die ehemalige Herrschafts‑Schreiberei in Mattstetten steht exemplarisch für eine administrative Einrichtung, wie sie in den ländlichen Herrschaften der Alten Eidgenossenschaft und der späteren kantonalen Ordnung weit verbreitet war. Solche Schreibereien – teils auch als Kanzlei, Amtskanzlei oder Herrschaftskanzlei bezeichnet – bildeten das organisatorische und dokumentarische Zentrum einer Herrschaft.

 Obwohl konkrete bauliche Details und Besitzverhältnisse einzelner Amtsgebäude regional variieren, lassen sich Funktion, Aufbau und historische Bedeutung dieser Institutionen grundsätzlich klar beschreiben. 

Aufgabe und Funktion

Die zentrale Aufgabe einer Herrschafts‑Schreiberei bestand in der Führung und Verwaltung der Schriftlichkeit einer Herrschaft. Dies umfasste ein breites Spektrum an Tätigkeiten: Führung von Grund‑ und Kornbüchern, Pacht‑ und Zinsregistern sowie anderer Vermögens‑ und Besitzverzeichnisse. Damit wurde die Basis für die wirtschaftliche Verwaltung der Liegenschaften und der damit verbundenen Einkünfte gelegt.

Abfassung, Ausfertigung und Verwahrung von Rechtsakten: Verträge, Lehenserklärungen, Kauf‑ und Tauschurkunden, Dienst‑ und Arbeitsverträge sowie Vollmachten wurden in der Schreiberei erstellt, kopiert und archiviert.

Erstellung von Rechnungs‑ und Haushaltsunterlagen: Einnahmen‑ und Ausgabenrechnungen, Abrechnungen mit Pächterfamilien, Forst‑ und Gemeinderechnungen gehörten zum Alltag.

Führung der Gerichtsbücher und Protokolle: Viele Herrschaften übten niedere Gerichtsbarkeit aus; Straf‑ und Zivilprozesse, Erbschaftsfälle und Streitigkeiten wurden protokolliert und in der Schreiberei dokumentiert.

Korrespondenz mit übergeordneten Behörden, anderen Herrschaften, Rechtsbeiständen und privaten Akteuren. Die Schreiberei war häufig auch die Stelle, die amtliche Verkehrspost empfing und weiterleitete.

Verwahrung von Siegeln, Stempeln und Urkunden: Offizielle Beglaubigungen und Formulare wurden hier aufbewahrt, weshalb Schreibereien auch sicherheitsrelevante Funktionen erfüllten.


Organisation und Personal

Die personelle Besetzung war je nach Größe und Bedeutung der Herrschaft unterschiedlich. Typische Stellen waren: Der Herrschaftsschreiber oder Kanzleimeister: meist eine qualifizierte Person mit Kenntnissen im Recht, in Buchführung und in der lateinischen bzw. deutschen Amtssprache. Gehilfen und Schreiber: für Kopien, Abschriften und einfache Verwaltungsarbeiten.- Boten und Ausführer: für Zustellungen, Verkündigungen und Transport von Dokumenten. Zudem bestanden enge Beziehungen zu demjenigen Amtsträger, der die Herrschaft repräsentierte (Vogt, Landvogt, Ammann, Herr auf dem Gut) sowie zu den lokalen Gerichtspersonen und Wirtschaftsbeteiligten. 

Formalia, Sprache und Technik

Die Schreiberei arbeitete mit den formalen Vorgaben der jeweiligen Zeit: normierte Formulierungen, typische Urkundentypen, Präambeln und Schlussformeln. Sprachlich dominierten im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit Latein und Mittelhoch‑ bzw. Frühneuhochdeutsch; mit der Zeit setzte in vielen Regionen die moderne deutsche Verwaltungssprache durch. Technisch wurden Federkiel, Tinte, Siegel, Pergament und später Papier genutzt; das Schreibwissen war handwerklich wie intellektuell wertvoll. 

Die Rolle im Rechtssystem und der Herrschaftsausübung

Die Schreiberei war mehr als ein blosses Büro: Sie war integraler Bestandteil der Herrschaftsausübung. Durch die lückenlose Dokumentation und die ordnungsgemässe Ausfertigung von Urkunden erhielt die Herrschaft ihre rechtliche Legitimität gegenüber Untertanen, Nachbarn und höheren Instanzen. Gerichtsurteile, Pächterlisten und Abgabenverzeichnisse konnten konkret nachgeprüft werden, wodurch administrative Kontrolle und Rechtsfrieden gestärkt wurden. Gleichzeitig bot die Schreiberei Grundlage für wirtschaftliche Dispositionen, z. B. bei Verpachtungen, Veräußerungen oder forstwirtschaftlichen Massnahmen. 

Historische Entwicklung und Niedergang

Die Bedeutung der Herrschafts‑Schreibereien wuchs in der Frühen Neuzeit mit der Verrechtlichung und Bürokratisierung staatlicher Herrschaft. Im 18. Jahrhundert waren viele Kompetenzen klar geregelt und dokumentiert. Mit den politischen Umbrüchen der Französischen Revolution, der Helvetik (ab 1798) und den folgenden Reformen setzte jedoch ein erheblicher Wandel ein: Feudalrechte wurden abgeschafft, viele Herrschaften aufgelöst oder in modernere Verwaltungsstrukturen überführt. Im 19. Jahrhundert führten die Kantone eine zentralisierte Verwaltungsorganisation ein; die Aufgaben der lokalen Herrschaftskanzleien wurden in die kantonalen Staatsarchive, Gemeindeverwaltungen oder neue Ämter überführt. Die ursprünglichen Schreibstuben verloren dadurch ihre Funktion, manche Gebäude wurden umgenutzt, andere abgebrochen. 

Bedeutung für Forschung und Denkmalpflege

Die in ehemaligen Herrschaftsschreibereien entstandenen Dokumente sind für Historiker, Genealogen, Rechts‑ und Wirtschafts‑ sowie Sozialhistoriker von unschätzbarem Wert. Sie erlauben Einblicke in Landnutzungsformen, soziale Verhältnisse, Abgabenpraxis, Rechtsprechung und Alltag der Untertanen. In vielen Fällen sind die Bestände zentral in Staatsarchiven verfügbar; einzelne Gebäude selbst sind als denkmalgeschützte Objekte erhalten geblieben und zeugen architektonisch von der Rolle, die Verwaltung und Schriftlichkeit in vormoderner Herrschaft hatten. 

Schlussbemerkung

Die ehemalige Herrschafts‑Schreiberei in Mattstetten ist damit Teil einer breiteren Tradition von administrativen Zentren, die über Jahrhunderte das Rückgrat lokaler Herrschaftsverwaltung bildeten. Ihre Aufgaben – von der Buchführung über die Rechtssicherung bis zur Dokumentation gerichtlicher Entscheidungen – machten sie zu einem unverzichtbaren Instrument der Herrschaftsausübung. Auch wenn die formalen Funktionen durch kantonale Reformen verdrängt wurden, bleibt die schriftliche Überlieferung aus diesen Kanzleien eine wesentliche Quelle zum Verständnis regionaler Geschichte, Rechtskultur und Alltagsleben der Vergangenheit. 

nachfolgend einige Beispiele

 


Supplikation(Bittschrift) des Christian Rupp von Hettiswil an die Regierung wegen Erlassung der Reststrafe im Schallenwerk (Haftanstalt zu Bern), undatiert (um 1765)
Hochwohlgebohrne
Gnädige Herren und Obere!
Vor Eüwer Hohen Gnaden Thron erkühnet sich gantz Niederschlagend de- und wehemühtigsten Hertzens in Tiefgesinntem Respect Supplicando einzulangen, Dero Gehorsamm- und Treü schuldige Unterthan, Christian Rupp deß Weibels seel. Sohn von Hettisweil, in Aller Ehrenforcht zwar Höchst schamroth vorzustellen, wie Er wegen begangenem nunmehro hertzschmertzlich bereüen- und beweinendem Ehebruchsfähler und darbey ihme angeschuldet beschehener Eheversprechung halber im Julio 1762 nach Hochoberkeitlicher Erkanntnuß wohlverdientermaßen mit Ruthen gestrichen und auf 6 Jahr lang in Eüwr Gnaden hochweißlich angeordnetes Schallenwerks verlegt worden dermahlen gleichwie vorhero sich über diese begangenen höchststraafbahre fählere; außert über sein bey diesem Umstand abgeschiedenes Eheweib beklagend, die so zu sagen zu keinen Zeiten mit ihme haußhalten noch eheliche gemeinschafft ohngeacht freündt- und ernstlichen anhalten haben wollen, also zu diesem unglück nicht ein geringes beygetragen; keineswegs bey Eüwr hohen Gnaden zu Justificieren sondern um Lauter Gnade und Barnhertzigkeit sich anzumelden haben soll; zu dem End auf den Knyen seines wahrhafftig bußfertigen Hertzens Euer hohen Gnaden anflehenthut, Hochdieselbigen wolten doch in gnädigster Nachlaßung dieser seiner so bereüwenden obwohlen höchststrafbahren Fähleren, nach dero anwohnen weltberühmten Gnade und Barmhertzigkeit, Ihne den gefallenen Supplicanten Rupp der annoch zu machen habenden Schallenwerkszeit Allergnädigst befreyen.
In Erlangung dieser mit all Ersinnlicher Ehrenforch so flehentlich außbittenden Gnaden und Barmhertzigkeit deren Er sich zwar gantz ohnwürdig befindet, aber höchstglückseelig schätzen wird.


Brand-Versicherungs-Schein
für die Scheune des Niklaus Meyer, Ammann zu Mattstetten.Holzgebäude mit Ziegeldach, 50 Fuss Lang, 38 Fuss breit.Versichert für 2000 Schweizer Franken. Anno 1820